Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 13.10.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Bürgerhaus Zangenberg | |||||||
Ort: | Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VII/STR/65/0268/20 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse gibt Erläuterungen zur 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz.
Die Dauer der Gebührenkalkulation soll den Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der letzte Zeitraum umfasste die Haushaltjahre 2018 bis 2020. Die zusammengefassten Kosten der einzelnen Haushaltjahre ergab eine Überdeckung. Kostenüberdeckungen sind in den nächsten Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Dies erfolgt in der jetzigen Kalkulation, weiterhin wurde die – Reinigungshäufigkeit in den Klassen A1, A2, B, herabgesetzt und dies muss ebenfalls in die Kalkulation eingearbeitet werden. Weiterhin wurde die Datenverarbeitung aufgenommen.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Straßenfrontmeter:
Reinigungsklasse A1 20,80 €/m/a
A2 10,40 €/m/a
B 2,60 €/m/a
C1 2,60 €/m/a
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur "Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung".
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Frau Busse verlässt um 20.10 Uhr die Sitzung.