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Auszug - Bericht über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2018 bis 2020 und der Gebührenkalkulation 2021 bis 2023  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0279/20 Bericht über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2018 bis 2020 und der Gebührenkalkulation 2021 bis 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Bebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 

Den Ausschussmitgliedern wurde zu Beginn der Sitzung eine Präsentation / Übersicht zur Erläuterung der Gebührenkalkulation und des Wirtschaftsplans 2021 – Stand 13.10.2020 ausgereicht.

 

Frau Erler –Wirtschaftsprüferin der Mazar GmbH & Co. KG erläuterte die Gebührenkalkulation 2021 – 2023 anhand der Präsentation.

 

 

Frau Späte fragte wie hoch die Investitionssumme sei.

 

Frau Erler antwortete, in dem Wirtschaftsplan Seite 9 ist die Einzeldarstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen beschrieben. Des Weiteren ist in Anlage 2 zum Bericht der Gebührenkalkulation genau auf die Kostenstelle aufgegliedert.

 

Frau Späte fragte, ob es dazu Zahlen gibt.

 

Frau Erler beantwortet die Frage:

2020   2021  2023   2024   2025
2.359.961  5.438.962 5.233.520  6.198.050  3.45.655

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Herr Köstler stellte die Frage:
Wie kommt der Unterschied zwischen dem Wirtschaftsplan und der Kalkulation bei den Personalkosten zustande?

 

Frau Erler beantwortet, dass es der Aufwand ist. In dem Betriebsabrechnungsbogen der Gebührenkalkulation (Anlage 5 bis 10) sind die Unterschiede dargestellt.

 

Herr Köstler wunderte sich, dass die Zahlen im Jahr 2022 und  2023 und nicht im Jahr 2021 zu finden sind.

 

Frau Erler erläuterte, dass die Bearbeitung der Widersprüche voraussichtlich 2021 beendet ist. Ab 2022 werden diese Personalkosten im vollen Umfang in der Gebühr berücksichtigt.

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Herr Forner hatte eine Nachfrage zu der Präsentation „Vorstellung Wirtschaftsplan 2021 und Gebührenkalkulation 2021-2023“.

 

Diese Nachfrage wurde von Frau Erler und Frau Beyer beantwortet.