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Auszug - Kleingartenpachtzins  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:41
Raum: Bürgerraum in der Turmschule - Rotkäppchenschule
Ort: Kirchplatz 2, 06712 Zeitz OT Kayna
VII/STR/65/0316/20 Kleingartenpachtzins
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Die Ortsbürgermeisterin verweist auf die Vorlage und erteilt Herrn Fachbereichsleiter Theo Immisch das Wort.

 

Herr Fachbereichsleiter Immisch macht folgende Ausführungen:

Für Wege werde keine Pacht erhoben, da sie als öffentliches Grün gelten und auch öffentlich zugänglich seien.

Zur Bestimmung des Kleingartenpachtzinses habe die Stadt Zeitz ein Gutachten beauftragt, welches vorliege. Zudem habe der Stadtrat ein Kleingartenentwicklungskonzept beschlossen, welches als Grundlage diene. Für zurückzubauende Gärten werde kein Pachtzins erhoben.

Nach gemeinsamen Gesprächen erhebe der Regionalverband der Kleingärtner bereits seit Ende 2020 die in der Vorlage empfohlene höhere Pacht, welche nach entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtrat an die Stadt ausgezahlt werde. (10 Cent Pacht plus 2 Cent für die Dienstleistung des Regionalverbandes.)

Kleingartenanlagen in Kayna: Lindenberger Höhe 15.419 m² (im Eigentum der Stadt)

     Schnaudertal  56.895 m² (11.000 m² Obstanbau)

 

Die Ortsbürgermeisterin weist seit Jahren darauf hin, dass in der Kleingartenanlage „Lindenberger Höhe“ die Wege nicht öffentlich zugänglich wären, nachdem der Verein die gesamte Anlage umzäunt habe. Weiterhin sei unklar, welche Wege das Wasser bzw. Abwasser aus den in der Anlage befindlichen Swimmingpools nehme. Sie bitte hier nochmals darum, dass sich das Bauordnungsamt dieser Sache annimmt.

 

Herr Ortschaftsrat Kaufmann teilt mit, dass er der Vorlage deshalb zustimmen werde, weil der Verband zugestimmt habe.

 

Die Ortsbürgermeisterin lässt über die Vorlage (Anhörung) abstimmen:


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

(ein Mandat ist unbesetzt)