Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:56 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0385/21 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Es gibt keine Einwendungen oder Anfragen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz
„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 23 |
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |