Auszug - Überplanmäßige Ausgabe zur Fertigstellung der Baumaßnahme Bahnhof Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:56 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0402/21 Überplanmäßige Ausgabe zur Fertigstellung der Baumaßnahme Bahnhof Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebäude- u. Flächenmanagement | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Thieme stellt im Vorfeld klar, dass diese überplanmäßige Ausgabe dazu dient, dass die Stabsstelle Strukturwandel des Burgenlandkreises in unseren Bahnhof einziehen kann und dort moderne Büroräumlichkeiten vorfinden kann. Es folgt eine rege Diskussion bzgl. der zu erwartenden Kosten.
Herr Jonas stellt folgende Anfragen und möchte diese schriftlich beantwortet haben:
- Wie hoch war die vereinbarte Miete im Vorfeld?
- Wie hoch wird die Miete nach der Sanierung sein?
- Werden dafür auch wieder Strukturgelder verwendet?
Herr Nikolai hat die Sitzung kurz verlassen, so dass nunmehr 24 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich Oberbürgermeister anwesend sind.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 202.000,00 € für die Zusatzarbeiten im Zuge der Fertigstellung des Saals 1 des Bahnhofs Zeitz zur Nutzung durch die Stabsstelle Strukturwandel, Digitalisierung und Regionalplanung.
Die Deckung erfolgt durch die Produktkonten 11171.234170 (Investitionszuweisungen von Gemeinden), 42410.096101 (Sportstätten – Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen) und 36510.521100 (Kindertagesstätten – Laufende Unterhaltung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 25 |
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |