Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau in der Feldstraße Zeitz (Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz)
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:56 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0410/21 Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau in der Feldstraße Zeitz (Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Straßenbau und Verkehr | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Jonas möchte wissen, wie es zu dieser Preissteigerung kam. Herr Thieme erklärt, dass es sich um eine zusätzliche Leistung zum ursprünglichen Volumen handelt, nicht um eine Preissteigerung.
Herr Buzalski fragt nach, warum der Bauausschuss nicht involviert wurde. Weiterhin möchte er wissen, ob die Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Str., aus deren Produkt/Konto die Deckung der Mehrausgaben für die Feldstraße finanziert werden soll, im Jahre 2022 noch finanzierbar ist. Er bittet um schriftliche Beantwortung. Herr Thieme und Herr Immisch beantworten die Fragen von Herrn Buzalski sofort.
Beschluss:
Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 – investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz - von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 23 |
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |