Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 25.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/OB/0472/21 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bereich Rechtsangelegenheiten | Aktenzeichen: | 301001-01/21 | |||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Hr. Strauch erklärt, dass der Oberbürgermeister verpflichtet war Widerspruch einzulegen. Aus diesem Grund stehen diese auf der Tagesordnung.
Hr. Thieme
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Bürger der Stadt Zeitz einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben und dies nur umgesetzt ist, wenn die Straßenausbaubeiträge von allen Bürgern gleichermaßen zu entrichten sind, jedenfalls soweit diese vor dem Stichtag liegen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Beschlüsse des Stadtrates vom 30.09.2021 zu den Beschlussnummern
VII/STR/65/0430/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Pappelweg
VII/STR/65/0431/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Johannisteich
VII/STR/65/0432/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Stephanstraße
VII/STR/65/0433/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Käthe-Tucholla-Straße
VII/STR/65/0434/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Beethovenstraße
wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 3 Sitze unbesetzt | 37
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davon anwesend: | 22 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 6 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |