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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0474/21 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 Beschluss-Nr. : VII/STR/65/0474/1612/21

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0