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Auszug - Zustimmung des Stadtrates zur Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes (Kostenerstattung nach § 12 ZensAG 2022 LSA)  

Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:45 - 17:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0650/22 Zustimmung des Stadtrates zur Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes (Kostenerstattung nach § 12 ZensAG 2022 LSA)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0650/1407/22

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

höchstvorsorglich Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen- Anhalt vom 27.06.2022, eingegangen am 30.06.2022 beim zuständigen VG Halle einzureichen, sofern der Städte- und Gemeindebund nicht innerhalb der Klagefrist im Hinblick auf die laufende Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Haldensleben, Sangerhausen und Merseburg eine Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern dahingehend trifft, dass eine Änderung des Bescheids im Falle der erfolgreichen Kommunalverfassungsbeschwerde, automatisch (trotz dann eingetretener Bestandskraft) erfolgen wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0