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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0663/22 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Den Ausschussmitgliedern liegt ein geänderter Beschlusstext mit Variante 1 und Variante 2 zur Beschlussfassung vor.

 

Nach Erläuterungen von Frau Besser stellt Dr. Altmann den Antrag, über die Variante 1 abzustimmen.

 

Herr Andreas Exler gibt auch der Variante 1 den Vorrang.

 

Herr Thieme stellt die Beschlussvorlaghe mit der Variante 1 zur Abstimmung:


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:

 

a)     die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) einschließlich der Änderung zu § 6 Abs. 5, wonach die Worte „Vollendung des achten Lebensjahres“ zu erstzen sind durch „ihrer Einschulung

und

 

b)     Variante 1

die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013 einschließlich der Änderung zu § 5 Abs. 4, wonach folgender Satz 5 zu ergänzen ist: Erstattungsbeiträge, die der Träger aufgrund einer durch eine andere Behörde oder durch den Gesetzgeber angeordneten Schließung für den Ausfall seiner Einnahmen erhält, werden den Kostenbeiträgen angerechnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0