Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0663/22 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Den Ausschussmitgliedern liegt ein geänderter Beschlusstext mit Variante 1 und Variante 2 zur Beschlussfassung vor.
Nach Erläuterungen von Frau Besser stellt Dr. Altmann den Antrag, über die Variante 1 abzustimmen.
Herr Andreas Exler gibt auch der Variante 1 den Vorrang.
Herr Thieme stellt die Beschlussvorlaghe mit der Variante 1 zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:
a) die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) einschließlich der Änderung zu § 6 Abs. 5, wonach die Worte „Vollendung des achten Lebensjahres“ zu erstzen sind durch „ihrer Einschulung
und
b) Variante 1
die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013 einschließlich der Änderung zu § 5 Abs. 4, wonach folgender Satz 5 zu ergänzen ist: Erstattungsbeiträge, die der Träger aufgrund einer durch eine andere Behörde oder durch den Gesetzgeber angeordneten Schließung für den Ausfall seiner Einnahmen erhält, werden den Kostenbeiträgen angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |