Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0661/22 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bäder | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Hr. Nicolai, Fraktion
Die Fraktion stellt einen Änderungsantrag für diesen Antrag.
Änderung des Antrages:
Einen einheitlichen Preis für eine Ferientageskarte (Während der gesetzlichen Sommerferien in Sachsen-Anhalt) für Kinder, Schüler, Studenten in allen Sommerbädern der Stadt in Höhe von 1,50 Euro.
Der Änderungsantrag wurde nach Befürwortung durch den Oberbürgermeister einstimmig beschlossen.
Beschluss:
1) Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung der Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.
2) In der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz werden die Punkte 6.1. und 6.2. (Bahnenmiete) für ungültig erklärt und gestrichen.
3) Einen einheitlichen Preis für eine Ferientageskarte (Während der gesetzlichen Sommerferien in Sachsen-Anhalt) für Kinder, Schüler, Studenten in allen Sommerbädern der Stadt in Höhe von 1,50 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 27 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |