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Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0661/22 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Hr. Nicolai, Fraktion

Die Fraktion stellt einen Änderungsantrag für diesen Antrag.

 

Änderung des Antrages:

Einen einheitlichen Preis für eine Ferientageskarte (Während der gesetzlichen Sommerferien in Sachsen-Anhalt) für Kinder, Schüler, Studenten in allen Sommerbädern der Stadt in Höhe von 1,50 Euro.

 

Der Änderungsantrag wurde nach Befürwortung durch den Oberbürgermeister einstimmig beschlossen.


Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung der Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.

 

2)      In der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz werden die Punkte 6.1. und 6.2. (Bahnenmiete) für ungültig erklärt und gestrichen.

 

3)      Einen einheitlichen Preis für eine Ferientageskarte (Während der gesetzlichen Sommerferien in Sachsen-Anhalt) für Kinder, Schüler, Studenten in allen Sommerbädern der Stadt in Höhe von 1,50 Euro.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0