Auszug - Außerplanmäßige Ausgabe - hier: Rückzahlung von Fördermitteln
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2022 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0763/22 Außerplanmäßige Ausgabe - hier: Rückzahlung von Fördermitteln | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bauordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Beschluss:
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt
eine außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verbrauchten Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) zweier bedeutender Baudenkmale innerhalb der Altstadt Zeitz (Rahnestraße 4 und 5) bewilligt wurden.
Es handelt sich dabei um eine vermutete Rückzahlung i. H. v. ca. 18.717,64 € vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Deckung erfolgt über das Konto 52310.529199 (Denkmalschutz.Ersatzvornahme).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |