Auszug - Ausgabe - Hier: Rückzahlung von Fördermitteln
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0816/23 Ausgabe - Hier: Rückzahlung von Fördermitteln | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bauordnung, Bereich Denkmalschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Hr. Thieme, Oberbürgermeister
Er erklärt, dass für die erfolgreich eingeworbenen, aber nun nicht mehr benötigten Fördermittel Zinsen gezahlt werden müssen. Diese werden versucht vom Eigentümer zurückzubekommen.
18:20 Uhr Hr. M. Exler betritt die Sitzung. Es sind jetzt 31 stimmberechtigte Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt eine Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verwendbaren Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) eines bedeutenden Baudenkmals innerhalb der Altstadt Zeitz (Messerschmiedestraße 26) bewilligt wurden.
Es handelt sich dabei um eine Rückzahlung i. H. v. ca. 193.284 € (182.000 € zzgl. Zinsen) vorbehaltlich der Rückforderung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Deckung erfolgt über die Konten 52310.545100 (Denkmalschutz. Erstattung von Aufwendungen an das Land) und 52310.559902 (Denkmalschutz. Sonstige Finanzaufwendungen).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |