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Auszug - Abberufung und Beauftragung stellvertretenden Ortswehrleiter  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0821/23 Abberufung und Beauftragung stellvertretenden Ortswehrleiter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Dr. Altmann eröffnet den Tagesordnungspunkt.

 

Fr. Weber, Bürgermeisterin

Sie erklärt, dass im Beschlusstext das Datum des Beginns des Ehrenbeamtenverhältnisses gelöscht werden soll, da die Ortswehrleiter zur Sitzung nicht anwesend sind und das Beamtenverhältnis erst mit Vereidigung und Übergabe der Urkunde beginnen kann. Das wird nach dem Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Beschluss:

Der Stadtrat beruft

 

Herrn Patrik Zeymer als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.


Der Stadtrat beauftragt,

 

Herrn Robert Becker, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 27.04.2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr

Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.

 

 

NEUER - Beschluss:

Der Stadtrat beruft

 

Herrn Patrik Zeymer als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.


Der Stadtrat beauftragt,

 

Herrn Robert Becker, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 27.04.2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr

Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0