Auszug - Zustimmung zur Rücknahme der Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0792/23 Zustimmung zur Rücknahme der Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bereich Rechtsangelegenheiten | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Fr. Weber, Bürgermeisterin
Die Klage wurde vorsorglich und mit der Bedingung erhoben, dass das Landesverfassungsgericht der Kommunalverfassungsbeschwerde stattgibt. Dies erfolgte jedoch nicht nicht und somit sind die Erfolgsausschichten sehr gering. Um weitere Kosten zu sparen, soll die Klage zurückgenommen werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
die Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 27.06.2022, beim zuständigen VG Halle unter dem Aktenzeichen 1 A 355/22 HAL geführt, zurückzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
|
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |