Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 5. März 2023
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/SWL/0809/23 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 5. März 2023 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Wahlbüro | |||||||
Federführend: | Stadtwahlleiterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 5. März 2023 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 |
Hr. Christian Thieme ist von dieser Abstimmung ausgeschlossen
Herr Dr. Altmann nimmt die Vereidigung von Herrn Christian Thieme vor. Die neue Amtszeit beginnt sodann am 01.05.2023.
Hr. Thieme
“Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
So wahr mir Gott helfe.“