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Auszug - Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 Vorlage wird nachgereicht!  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0852/23 Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Erläuterungen zur Vorlage erfolgten durch Frau Voigt.

 

Herr Buzalski wies darauf hin, dass er weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen kann, da ihm die Vorlage nicht vorliegt.

 

Herr Thieme merkte an, dass die Vorlage im Allriss zu finden ist und Konsolidierungsvorschläge grundsätzlich jederzeit eingebracht werden können.

 

Herr Buzalski wünschte nähere Erläuterungen zur geplanten Anpassung der

Grund- und Gewerbesteuer.

 

Frau Voigt: Hierbei handelt sich um eine Konsolidierungsmaßnahme, die bereits durchgeführt wurde. Im Rahmen der Grundsteuer- und Hebesatzanpassung müssen im Zuge der Grundsteuerreform die Einnahmen bis 2025 geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Herr Buzalski merkte an, dass noch nicht alle Grundstücksbesitzer einen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Wie ist der aktuelle Stand?

 

Frau Voigt bestätigte die Aussage von Hr. Buzalski. Die Grundsteuerbescheide sind in Arbeit und werden trotz momentaner technischer Schwierigkeiten zeitnah bearbeitet und versandt.

 

Herr Strauch: Wie ist der Bearbeitungsstand für die eigenen Grundstücke der Stadt Zeitz?

 

Beantwortung zu Protokoll:

 

Im SG Öffentliches Grün/Baumschutz werden folgende Grundstücke grundsteuerpflichtig:

34 Kleingartenanlagen

ca. 200 Einzelgärten/Pachtgrundstücke

Hinzu kommen noch Waldfläche/ Gehölz sowie landwirtschaftliche Wege/Gräben, deren Anzahl wir nicht beziffern können.

 

Wir wurden vom Finanzamt aufgefordert, über folgende Grundstücke eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Diese Erklärungen wurden fristgerecht beim Finanzamt eingereicht:

2 Kleingartenanlagen

5 Pachtgrundstücke

1 Grünfläche

1 Fließgewässer

 

Für alle anderen Grundstücke liegen uns keine Aufforderungen und keine Aktenzeichen vom Finanzamt als Voraussetzung für eine Bearbeitung vor. Trotz mehrfacher Anzeige dieses Sachverhaltes in der Dienstberatung und auch schriftlich wurde durch die Stadt Zeitz keine Aktenzeichen vom Finanzamt angefordert.

 

Die Grundsteuererklärungen für 32 Kleingartenanlagen, ca. 195 Einzelgärten/Pachtgrundstück und eine unbekannte Anzahl von Wald- / Gehölzflächen sowie landwirtschaftlichen Wegen/Gräben sind weiterhin nicht bearbeitet, da dem Sachgebiet hierfür die notwendigen Aktenzeichen vom Finanzamt fehlen.

 

 

SG Gebäude- und Flächenmanagement

Vom Finanzamt sind ca. 200 Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung eingegangen. Dabei gibt es viele Aufforderungsschreiben, welche mehr als 30 Flurstücke beinhalten.

Dies war und ist ein zusätzlicher Mehraufwand für viele Mitarbeiter/innen des SG GFM neben den täglichen Arbeitsaufgaben. 

 

Bisher sind Rückläufe vom Finanzamt von ca. 24 % in Form von Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag mit Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 eingegangen.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:      7

 

davon anwesend:                           6

 

Ja-Stimmen:                                   1

 

Nein-Stimmen:                               3

 

Stimmenthaltungen:                       0

 

von der Abstimmung gemäß          0

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

 

Herr Strauch nimmt nicht an der Abstimmung teil.