Auszug - Videoüberwachung für öffentliche Plätze
Sitzung des Ordnungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Ordnungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 20.06.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0829/23 Videoüberwachung für öffentliche Plätze | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion ALL/FDP/FWT, Fraktion Freie Wähler, Fraktion Die Linke/ZfZ | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
In Zeitz auf dem Altmarkt und dem Busbahnhof sowie Bahnhof wird bis zum Ende des Jahres 2023 eine funktionierende Videoüberwachung installiert. Im Vorfeld muss die Stadt Zeitz ein Datenschutzkonzept erstellen.
Frau Weber und Herr Thieme machen Ausführungen zur rechtlichen Betrachtung einer Videoüberwachung.
Eine Videoüberwachung im Innenbereich des Bahnhofes ist unproblematisch, da entsprechend der Datenschutzgrundverordnung und dem Ausführungsgesetz von Sachsen-Anhalt die Stadt auf Grund ihres Hausrechtes dies regeln kann. Herr Meinecke hat schon den Auftrag dazu erhalten.
Für Außenbereiche ist dies schwieriger. Die Begründung der Verhinderung leichter Straftaten (Sachschäden und Vandalismus) reicht als Grundlage nicht aus. Für die Verhinderung von Straftaten ist zudem ausschließlich die Polizei zuständig und nicht die Kommune. Derzeit kann allein die Frage der Häufigkeit von Straftaten im Bereich Busbahnhof und Altmarkt nicht als ausreichende Grundlage für eine Überwachung, in welcher Form auch immer gesehen werden. Sachbeschädigungen, Fahrerflucht usw. sind leichte Straftaten, die es nicht rechtfertigen, so schwer in Grundrechte anderer Menschen einzugreifen!
Daher bittet Frau Weber zunächst um eine Diskussion zu Art und Umfang der mit der Vorlage geforderten Überwachung. Denn Voraussetzung sind diese Betrachtungen und auch die Frage, gibt es mildere Mittel als eine aufzeichnende Videoüberwachung, um deren Ziel zu erreichen. Ein milderes Mittel könnte im ersten Schritt ein Schild „Videoüberwachung“ sein, im nächsten Schritt eine Kamera-Attrappe. Notwendig sind weiterhin die Durchsetzung des Eigentumsschutz und/ oder die Wahrnehmung des Hausrechts und/oder Kontrolle von Zugangsberechtigungen, um eine Videoüberwachung einzuführen. Dann muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zunächst mit dem mildesten Mittel begonnen werden, dieses evaluiert, um so dann ggf. weitere Mittel einzusetzen. Erst dann ist eine Überwachung möglich. Zudem sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen
In der weiteren Diskussion machen die Ausschussmitglieder deutlich, dass sie grds. an einer Videoüberwachung auch als Präventionsmaßnahme festhalten, die Stadtverwaltung aber ermächtigen wollen, die rechtlichen Grundlagen hinreichend zu prüfen und umzusetzen. Es wird der Beschlusstext entsprechend angepasst.
Herr Eckel ist persönlich gegen Videoüberwachung, diese ist hier nicht gerechtfertigt!
Geänderter Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt,
in Zeitz auf dem Altmarkt und dem Busbahnhof eine funktionierende Videoüberwachung zu installieren. Im Vorfeld muss die Stadt Zeitz ein Datenschutzkonzept erstellen und weitere mildere Mittel abstimmen und prüfen.
Abstimmung über den geänderten Beschlusstext:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen 1 Stimmenthaltungen: 0
Der geänderte Beschluss wurde mit 3-Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen.