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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Zeitz - Umbau der alten Paul-Wegmann-Schule mit ergänzendem Neubau für Wohnnutzung, Thomas-Müntzer-Platz 2 in Zeitz - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB)  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0837/23 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Zeitz - Umbau der alten Paul-Wegmann-Schule mit ergänzendem Neubau für Wohnnutzung, Thomas-Müntzer-Platz 2 in Zeitz - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 774 und 775 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Zeitz - Umbau der alten Paul-Wegmann- Schule mit ergänzendem Neubau für Wohnnutzung, Thomas-Müntzer-Platz 2 in Zeitz - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zum Umbau der ehemaligen Schule und Errichtung eines Neubaus im rückwärtigen Bereich für Wohnzwecke.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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