Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Auszahlung - Erlösauskehr von Mieteinnahmen in das Sanierungsvermögen
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 18.09.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 16:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0927/23 Bewilligung außerplanmäßiger Auszahlung - Erlösauskehr von Mieteinnahmen in das Sanierungsvermögen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Gebäude- u. Flächenmanagement | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
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Beschluss:
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 30.800 € im Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt für den Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement.
Für die Auszahlung wurde die Haushaltsstelle 57311.545700 (745700) geschaffen, die sich nicht im Deckungskreis des zuständigen Sachgebietes befindet. Die Deckung erfolgt über folgende Haushaltsstelle:
- 57311.521102 (721102) Allg. Komm. Einrichtungen – laufende Unterhaltung
- Verfügbare Ansatz: 129.025,75 € (Stand 12.09.2023)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |