Auszug - Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/OB/0962/23 Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Hr. Nicolai, Fraktion ALL/FDP/FWT
Ab wann ist die Wahl rechtskräftig?
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Das Verfahren liegt in den Händen des Stadtrates und bedarf keine weitere Genehmigung.
Beschluss:
Der Stadtrat wählt
Kathrin Weber
als Beigeordnete des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz mit der Dienstbezeichnung „Bürgermeisterin“.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen zu veranlassen und die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren im Anschluss an die laufende Amtszeit (ab 24.04.2024) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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Im Anschluß führt der Oberbürgermeister die Vereidigung durch übergibt Frau Weber die Ernennungsurkunde.