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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0994/23 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Herr Dr. Altmann übergibt den Vorsitz an Herrn Prüfe und spricht in seiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses.

 

Jede Fraktion trägt ihre Anregungen und Bedenken vor.

 

Herr Martin Exler stellt für die Fraktion Zeitz21 folgenden Antrag:

 

Es ist eine Haushaltsstelle zur Förderung von investiven Maßnahmen für gemeinnützige Vereine zu schaffen, diese soll mit 25.000 € ausgestattet werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag an den Stadtrat. Es werden maximal 90% der Maßnahme gefördert. Das Mindestvolumen der Maßnahme muss 1.000 € betragen. Ein Kriterienkatalog für die Vergabe ist durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Ein geeigneter Ausschuss des Stadtrates entscheidet über die Vergabe der Mittel.

 

Dieser Antrag wird, da die Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinie ohnehin stattfindet, in die nächste Sitzungsfolge aufgenommen und ist nicht Bestandteil der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2024 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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