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Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 – „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ – als Bebauungsplan der Innenentwicklung   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0989/23 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 – „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ – als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Neitz nimmt wieder an der Sitzung teil, es sind insgesamt 27 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.


Beschluss:

Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0