Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-1 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.04.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/1037/24 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-1 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 12-1 - Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB fortgeführt und beendet.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |