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Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-1 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/1037/24 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-1 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz
Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 12-1 - Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0