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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/1054/24 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108
- Tiergartenhof - der Stadt Zeitz gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0