Inhalt

Auszug - Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:03
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/1053/24 Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   

Zu Beginn informiert Frau Fischer zur Beschlussvorlage. In der Beschlussvorlage ist die Rede von 84 Denkmalen; richtig sind es aber 85.  Die Liste ist nicht abschließend; sie wird weiter fortgeschrieben.

 

Die Anfrage von Herrn Eckel zu Punkt 5 Kunstkommission beantwortet Frau Fischer wie folgt: Bei dieser Kommission soll es sich um ein festes Gremium handeln, das bei Bedarf weitere Personen zur Beratung hinzuziehen kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Röhler erklärt Frau Fischer, dass Fassadengestaltung nicht dazu gehört.

 

Bezüglich des „Kleinen Trompeters“ möchte Frau Reinhardt zum aktuellen Stand eine Aussage. Des Weiteren stellt sie fest, dass das Denkmal nicht Bestandteil der Übersicht ist.

Frau Gröschel informiert, dass hier das Museum eine Projektidee entwickelt hat, welche dem Gymnasium sowie den beiden Zeitzer Sekundarschulen zur Verfügung gestellt wurde. Die Antwort des Gymnasiums steht noch aus; die beiden Sekundarschulen lehnen das Vorhaben ab.

 

Abschließend ergeht der Hinweis von Herrn Dr. Reiche zum Denkmal Am Voigtsplatz.

Der Schaden ist der Verwaltung bekannt und ist in Bearbeitung.

 

Abschließend führt Frau Fischer auf Nachfrage von Frau Reinhardt zu Kunstpatenschaften aus.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0