Auszug - Außerplanmäßiger Antrag einer Verpflichtungsermächtigung - Wassertouristische Infrastruktur Weiße Elster
Sitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 03.09.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VIII/STR/65/0040/24 Außerplanmäßiger Antrag einer Verpflichtungsermächtigung - Wassertouristische Infrastruktur Weiße Elster |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG öffentliches Grün / Baumschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Der Oberbürgermeister erläutert die Vorlage.
In der weiteren Diskussion bittet Herr Dr. Altmann darum, auch bezüglich des Hochwasserschutzes, dieses Thema mit auf die Tagesordnung des Stadtrates zu nehmen.
Beschluss:
Für die Schaffung einer wassertouristischen Infrastruktur auf der Weißen Elster (Investitionsnummer 5521024001 - 55210.096300) wird im Haushalt 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.000,00 € für das Finanzplanjahr 2025 zur Absicherung der Finanzierung bereitgestellt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Maßnahme Brücke über den Abschlaggraben Geschwister-Scholl-Straße (Investitionsnummer: 5410021011 54100.096200).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 11 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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