Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz
Sitzung des Gemeinderates Deuben | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Gemeinderat Deuben | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.02.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Deuben, Zeitzer Str. 16 | |||||||
Ort: | ||||||||
IV/GDE/020/0098/07 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Deuben | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen Gehweg auf der südlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung wird der Werschener Weg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: /