Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung
Sitzung des Gemeinderates Deuben | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Gemeinderat Deuben | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.02.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Deuben, Zeitzer Str. 16 | |||||||
Ort: | ||||||||
IV/GDE/020/0099/07 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Deuben | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Dimitroffstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: /