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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen  

Sitzung des Gemeinderates Deuben
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeinderat Deuben Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gemeindeamt Deuben, Zeitzer Str. 16
Ort:
IV/GDE/020/0100/07 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen überfahrbaren Gehweg auf der östlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Karl-Marx-Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  13

davon anwesend:      8

Ja-Stimmen:       8

Nein-Stimmen:      /

Stimmenthaltungen:      /

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    /