Vorlage - IV/GTH/061/0105/07
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Der Gemeinderat beschließt:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/2 „Sandberg“ unter
II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Pkt.1.1
- für die Flurstücke 83/12 und 83/13 hat die Dacheindeckung in den Farben rot bis rotbraun
zu erfolgen.
Gesetzliche Grundlage: § 75 Abs. 2 BauO LSA
§ 31 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Am 22.05.2001 wurde der Bebauungsplan Nr. 5/2 als Satzung durch den Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschlossen und mit Bekanntmachung am 03.08.2001 rechtswirksam.
Die Bauherren Christian Lenk und Melanie Taugnitz haben am 22.02.2007 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt, um abweichend von den Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 5/2 „Sandberg“ unter II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Pkt.1.1, das Dach in der Farbe granit gestalten zu dürfen.
Entsprechend § 75 Abs.2 Bauordnung LSA und § 31 Abs.2 Baugesetzbuch kann die Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einleiten, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
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