Vorlage - IV/STR/10/1177/08
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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und im Ortschaftsrat vom 10.03.2005.
Gesetzliche Grundlage: § 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz hat am 16.10.2007 seine Geschäftsordnung beschlossen.
Nach § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates sollen sich gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates in die Ausschussarbeit einbringen und Ansprechpartner/in für den Seniorenbereich sein.
Dieses Rederecht soll in der Hauptsatzung der Stadt Zeitz festgeschrieben werden. Mit der 2. Änderungssatzung wird § 9 Beratende Ausschüsse wie folgt ergänzt:
Die gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz erhalten auf Antrag bei seniorenspezifischen Sachverhalten Rederecht im Stadtrat und in den Ausschüssen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz soll mit der beiliegenden 1. Änderungssatzung entsprechend ergänzt. Danach erhalten die Vertreter/innen des Seniorenbeirates Zeitz ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro pro Sitzungsteilnahme.
Anlage
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
im Stadtrat, seinen Ausschüssen und im Ortschaftsrat der Stadt Zeitz
Auf Grund des § 6 i.V.m. § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) in der zur Zeit gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministerium des Inneren des Landes Sachsen - Anhalt vom 01.12.2004 (MBI. LSA Nr. 53/2004 vom 27.12.2004) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08.05.2008 folgende 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.03.2005 beschlossen:
Artikel I
Änderungen
Der § 1 Abs. 4 erhält folgenden veränderten Wortlaut:
(4) Sachkundigen Einwohnern sowie den gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz wird ausschließlich ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von 13,00 Euro gewährt.
Der § 1 Abs. 5 erhält folgenden geänderten Wortlaut:
(5) Das Sitzungsgeld gem. Absatz 1 und 4 (ausgeschlossen die Vertreter des Seniorenbeirates)
wird auch für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen gezahlt, sofern diese in
Vorbereitung von Stadtrats-, Ausschuss- oder Ortschaftsratssitzungen erforderlich sind. Eine
Entschädigung ist jeweils nur für höchsten 24 Fraktionssitzungen pro Jahr zulässig.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.