Vorlage - IV/STR/40/1199/08
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 08.05.2008 die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2010 (2 Schuljahre) und damit
1. die Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden;
2. befristet für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2010 eine zusätzliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden;
3. ab dem 01.08.2008 die unbefristete Einstellung von 25 staatlich anerkannten Erzieherinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden;
4. die befristete Einstellung von 2 staatlich anerkannten Erzieherinnen mit 25 Wochenstunden befristet für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2009;
5. die Wiederbesetzung der Stelle der Leiterin der Kindertageseinrichtung „Bummi“ in der Freiligrathstraße 47;
6. die Neubesetzung einer Leiterinnenstelle im Hort Am Schwanenteich mit 35 Wochenstunden; davon 15 Leitungsstunden und 20 Kontaktstunden.
Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
1. Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (KJHG),
Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
2. Ziel, Arten und Aufgaben der Kinderbetreuung
In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Der Besuch einer Tageseinrichtung ist freiwillig. Die Eltern entscheiden, ob das jeweilige Angebot angenommen wird.
Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz stehen allen Kindern unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Prägung offen.
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch
1. auf einen ganztägigen Platz (mindestens 10 Stunden) in einer Tageseinrichtung,
a) bis zum Schuleintritt, wenn aus Gründen der Erwerbstätigkeit, der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder der Teilnahme der Eltern an einer Maßnahme zur Arbeitsförderung,
ein Bedarf für eine solche Förderung besteht,
b) vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang (mindestens 6 Stunden),
2. auf einen Halbtagsplatz von mindestens 5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden in allen
anderen Fällen.
Der Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Zeitz richtet sich gegen die Stadt Zeitz (Leistungsverpflichtete).
3. Bestand per 31.01.2008:
Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz sind eigenständige sozialpädagogisch orientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen sich Kinder bis zum Schuleintritt oder schulpflichtige Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten.
a) in Trägerschaft der Stadt Zeitz:
Einrichtung | Öffnungszeit | Aufnahmealter | angemeldete Kinder per 31.01.2008 |
Städtische Kita "Kunterbunt", Robert- Schumann-Str. 1 | Mo. – Fr. 06.00 – 17.00 Uhr | 1 Jahr bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang | 137 |
Städtische integrative Kita "Montessori-Kinderhaus", Martin-Planer-Str. 37 | Mo. – Fr. 05.45 – 17.30 Uhr | 0 Jahre bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang | 140 |
Städtische integrative Kita "Kinderträume", Albrechtstraße 31 | Mo. – Fr. 06.00 – 17.30 Uhr | 0 Jahre bis Schuleintritt | 109 |
Kita "Musikus", Auf dem Schlagstück 11a | Mo. – Fr. 05.30 – 18.00 Uhr | 0 Jahre bis zur Versetzung in den 5. Schuljahrgang | 141 |
Städtische Kita "Völkerfreundschaft", Belgrader Str. 12a | Mo. – Fr. 05.30 – 20.30 Uhr Sa. 07.00 - 14.00 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 65 |
Städtische integrative Kita "Regenbogen", Gertrudstraße 2 | Mo. – Fr. 05.30 – 17.00 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 81 |
Hort Am Schwanenteich 3 | Mo. – Fr. 13.00 – 17.00 Uhr | Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang | 73 |
Städtische integrative Kita "Kleine Strolche", Geschwister-Scholl-Str.8c | Mo. – Fr. 06.00 – 17.00 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 73 |
Städtische Kita "Freundschaft", Zeppelinstraße 4 | Mo. – Fr. 05.45 – 16.30 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 48 |
Städtische Kita "Bummi", Freiligrathstraße 47 | Mo. – Fr. 06.00 – 18.00 Uhr | 1 Jahr bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang | 68 |
Gesamt: |
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| 935 |
In begründeten Ausnahmefällen (eindeutig nachgewiesener Bedarf der Eltern) dürfen alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz von 5.30 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen. |
b) in freier Trägerschaft:
Einrichtung | Öffnungszeit | Aufnahmealter | angemeldete Kinder per 31.01.2008 |
Katholische Kita "St. Peter und Paul", Schloßstraße 7 | Mo. – Fr. 06.00 – 17.00 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 47 |
Evangelische Kita "St. Michael", Bornpromenade 11 | Mo. – Fr. 06.00 – 17.00 Uhr | 0 Jahre bis Schuleintritt | 95 |
Kita "Fröbelhaus", Schützenplatz | Mo. – Fr. 06.00 – 17.00 Uhr | 1 Jahr bis Schuleintritt | 61 |
Kreativitätszentrum | Mo. – Fr. 13.00 – 17.00 Uhr | 6 Jahre bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang | 35 |
Gesamt: |
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| 238 |
Am 14.07.2005 beschloss der Stadtrat erstmals für das Schuljahr 2005/2006 verlängerte Öffnungszeiten in der Kita Völkerfreundschaft, um auf den steigenden Bedarf der berufstätigen Bevölkerung vorwiegend aus dem Bereich Handel und Dienstleistung und dem Gesundheitswesen zu reagieren.
Dieses Angebot wird derzeit von 8 Kindern genutzt.
4. Planung des Bedarfs an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz im Zeitraum 01.08.2008 – 31.07.2011
4.1 Voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen in der Stadt Zeitz 2003 bis 2025
Die Jugendhilfeplanung des Burgenlandkreises hat basierend auf der Inanspruchnahme der Kindertagesstätten von 2002 bis Juni 2007 und der prognostizierten demographischen Entwicklung einen möglichen Bedarf an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2025 errechnet.
Unberücksichtigt blieben dabei:
· zukünftige gesetzliche Veränderungen im Bereich Kindertagesbetreuung auf Bundes- wie auch auf Landesebene;
· arbeitsmarkt- oder andere sozialpolitische Veränderungen;
· Veränderungen bei den Finanzausstattungen der Kommunen;
· verstärkte Nutzung der Angebote von Tagesmüttern;
· Veränderungen der Standorte im Grundschulbereich;
· Veränderungen der Schwerpunktorte als Ergebnis der Kommunalreform auf Gemeindeebene;
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bis 2010 sich ein leichter Rückgang in einzelnen kleinen Einrichtungen bemerkbar machen wird. Bis 2015 wird sich im Krippen- und Kindergartenbereich ein Rückgang in jeder Einrichtung zwischen 0 und 30 % unterschiedlich auswirken. Im Hortbereich wird der Rückgang erst leicht beginnen.
Im Jahr 2020 wird durch den zurückgegangen Bedarf von ca. 40 % im Krippenbereich und ca. 30 % im Kindergartenbereich sich auch die Anzahl der Einrichtungen reduzieren.
Basierend auf dieser Aussage des Burgenlandkreises wurde eine mögliche Entwicklung der Kinderzahlen in den städtischen Einrichtungen ermittelt. Dies ist in der 1. Tabelle in der Anlage 1 dargestellt.
Der Burgenlandkreis geht aber in seiner Berechnung von einer weitaus niedrigeren Belegung der Tageseinrichtungen in Zeitz aus, als es sich tatsächlich darstellt. Entgegen seiner Prognose sind die Kinderzahlen ab dem Jahr 2006 weiter angestiegen. Für das Schuljahr 2008/2009 wurde durch die Jugendhilfeplanung eine mögliche Belegung von 786 Plätzen ermittelt. Entsprechend den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und bekannten Voranmeldungen (siehe Anlagen 2a – 2c) sowie geringfügigen Schätzungen (31 Plätze) ist bereits jetzt von 1.075 belegten Plätzen auszugehen.
Ausgehend von diesen höheren Werten wurde in der 2. Tabelle in Anlage 1 eine mögliche Entwicklung der Kinderzahlen in den städtischen Einrichtungen dargestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht sicher gesagt werden, ob bereits die höchste Anzahl an belegten Plätzen erreicht ist.
Entsprechend der Geburtenstatistik (Anlage 3) ist der Anteil der in den Tageseinrichtungen zu betreuenden Kinder in den letzten 3 Schuljahren
· im Krippenbereich von 42 % auf 53 %,
· im Kindergartenbereich von 90 % auf 94 % und
· im Hortbereich von 35 % auf 52 % angestiegen.
Diese Entwicklung führte zu einem weiteren Anstieg an belegten Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen. Nimmt man für künftige Jahre den gleichen prozentualen Anteil an zu belegenden Betreuungsplätzen an, führt dies bis zum Schuljahr 2010/2011 zu einem weiteren leichten Anstieg an zu betreuenden Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz. Zumindest kann von ähnlichen Belegungszahlen ausgegangen werden.
Aus diesem Grund ist angedacht, die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für 2 Schuljahre vom 01.08.2008 bis 31.07.2010 festzuschreiben.
4.2 Gegenüberstellung Belegungszahlen und Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen in der
Stadt Zeitz 01.07.2008 bis 31.07.2010
Kita | 01.08.08 - 31.07.09 | 01.08.09 - 31.07.10 | ||
| Kapazität | Belegung | Kapazität | Belegung |
Kunterbunt | 160 | 155 | 160 |
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Montessori | 160 | 160 | 160 |
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Kinderträume | 160 | 130 | 160 |
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Musikus | 160 | 160 | 160 |
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Völkerfreundschaft | 70 | 72 | 70 |
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Regenbogen | 90 | 85 | 90 |
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Hort Am Schwanenteich | 120 | 95 | 120 |
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Kleine Strolche | 75 | 74 | 75 |
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Freundschaft | 70 | 65 | 70 |
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Bummi | 85 | 79 | 70 |
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Katholische Kita | 54 | 54 | 54 |
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Evangelische Kita | 95 | 90 | 95 |
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Fröbelhaus | 65 | 65 | 65 |
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Kreazentrum | 35 | 35 | 35 |
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Gesamt: | 1.399 | 1.319 | 1.399 | 1.334 |
prozentuale Auslastung: |
| 94,28 |
| 95,35 |
Die Übersicht zeigt, dass einige Einrichtungen bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Aber bei voller Auslastung aller Einrichtungen ist auch bis 31.07.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vorhanden.
Des Weiteren besteht auch bis 30.06.2016 nicht die Gefahr, dass Einrichtungen geschlossen werden müssen.
Diese Aussagen gelten vorbehaltlich gesetzlicher oder arbeitsmarktpolitischer Änderungen.
4.3 Entwicklung Personal in den städtischen Kindertageseinrichtungen 2008 bis 2025
In der Anlage 4 + Diagramm zu dieser Vorlage ist die Entwicklung des pädagogischen
Personals von 2008 bis 2047 dargestellt.
Der sich aus der ermittelten Kinderzahl (Anlage 1 – 2. Tabelle) ergebende Personalbedarf wurde in Anlage 5 der Entwicklung des Personalbestandes gegenübergestellt. Im Ergebnis verbleibt weiterhin jährlich ein Personalbedarf.
Es ist zwingend notwendig diesen Bedarf mit jungen qualifizierten Fachkräften aufzufüllen und damit der Überalterung des Personalbestandes in den Einrichtungen entgegen zu wirken.
4.4 Bedarfs- und Personalplanung ab 01.08.2008 (Anlage 6)
4.4.1 Belegung und Platzverteilung (Spalten 3 bis 10)
Wie bereits unter 4.1 dargestellt sind ab dem 01.08.2008 insgesamt 1.075 Betreuungsplätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen zu planen.
Hinzu kommen die Betreuungsplätze in den Einrichtungen der freien Träger.
Somit stehen in der Stadt Zeitz insgesamt 1.319 Plätze zur Verfügung.
Die Platzverteilung nach
· Kindertageseinrichtung
· Krippe, Kindergarten, Hort und Behinderten sowie
· Halbtags-, Teilbetreuungs- und Ganztagsplätzen
ist der Anlage 6 zu entnehmen.
Danach errechnet sich in Spalte 11 ein Personalbedarf von 103,4784 Vbe.
4.4.2 Leitungsstunden (Spalte 12)
Gemäß § 21 Abs. 4 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenem Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.
Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 01.08.2005 bis 31.07.2006 beschloss der Stadtrat die Leitungsstunden wie folgt zu ermitteln:
Entsprechend IX.7 des Ratgebers zum KiFöG richtet sich die Angemessenheit nach |
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1. der Größe der Einrichtung |
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2. der Konzeption |
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3. der Besonderheiten des Einzugsbereiches (sozialer Brennpunkt). |
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Entsprechend dieser Auslegung wurde vorgeschlagen, die Leitungsstunden nach folgenden Merkmalen anzusetzen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Anzahl der zu betreuenden Kinder laut Bedarfs- und Entwicklungsplan |
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| Kinderzahl | Leitungsstunden |
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| 40-69 | 20 |
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| 70-99 | 25 |
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| 100-129 | 30 |
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| ab 130 | 35 |
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zuzüglich |
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2. integrative Kindertagesstätte |
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| Kinderzahl | Leitungsstunden |
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| bis 19 | 10 |
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| ab 20 | 20 |
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3. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Leiterinnen sollte mindestens 30 h betragen aber 40 h nicht überschreiten.
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Damit ergeben sich folgende Leitungsstunden:
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*Erläuterungen:
1. Hort Am Schwanenteich:
Auf Grund der angestiegenen Anzahl an zu betreuenden Hortkindern ist nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesjugendamt die Führung des Hortes als 2. Standort der Integrativen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ nicht mehr möglich. Der Hort ist somit eine eigenständige Einrichtung und somit mit einer Leitungsstelle auszustatten. Die wöchentliche Arbeitszeit der Leitung sollte entsprechend den übrigen Wochenarbeitszeiten 35 Stunden betragen. Es wird vorgeschlagen von diesen 35 Stunden 15 Stunden als reine Leitungsstunden zu definieren. Die verbleibenden 20 Stunden dienen ebenfalls der Betreuung der Kinder.
2. Kita Völkerfreundschaft:
Im II. Quartal 2008 soll die Zertifizierung der Kita Völkerfreundschaft zum Kompetenzzentrum frühkindlicher Bildung erfolgen. Nach dieser Zertifizierung steht die Einrichtung als Hospitationseinrichtung für andere Kitas zur Verfügung. Für die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgabe erhält die Leiterin zusätzlich 10 Wochenstunden.
Damit erhöht sich der bereits ermittelte Personalbedarf von 103,4784 Vbe um 7,875 Vbe (= 315 Leitungsstunden).
4.4.3 Qualifizierungszeiten (Spalte 13)
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Bedarfs- und Entwicklungsplanung für das Schuljahr 2007/2008 wurden pro nachgeordnete pädagogische Fachkraft 1 Wochenstunde als Qualifizierungszeit (Vor- und Nachbereitungszeit) beschlossen.
Diese Zeit ist nach wie vor notwendig um
· den Anforderungen des neuen Bildungsprogramms, jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen und Neigungen individuell zu fordern und zu fördern, gerecht zu werden als auch
· den Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII zu erfüllen.
Damit erhöht sich der Personalbedarf nochmals um insgesamt 3,25 Vbe (= 130 Stunden).
Insgesamt errechnet sich ein Personalbedarf 114,6034 Vbe (Spalte 14).
Entsprechend ihres Grundarbeitsvertrages beträgt die wöchentliche Arbeitszeit der Erzieherinnen 30 Stunden.
Dem ermittelten Personalbedarf steht damit ein Personalbestand zum 01.8.2008 (85,7875 Vbe = 3.431,50 h) gegenüber.
Es ergibt sich ein Fehlbedarf von 28,8159 Vbe (Spalten 16, 17)
4.5 Ausgleich Personalfehlbedarf
4.5.1 Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte (Spalte 19)
Ein Teil des Fehlbedarfs kann durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 30 auf 35 Wochenstunden ausgeglichen werden.
Wie bereits unter 4.3 dargestellt wird auch in künftigen Jahren ein personeller Fehlbedarf verbleiben.
Aus diesem Grund ist zur Beschlussfassung vorgeschlagen, die Grundarbeitsverträge der angestellten Erzieherinnen auf 32 Wochenstunden zu ändern und befristet für den Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.07.2010 durch Änderung zum Grundarbeitsvertrag eine weitere Erhöhung
um 3 Wochenstunden zu vereinbaren.
Dies stellt zum einem sicher, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Erzieherinnen auch in künftigen Jahren nicht unter 32 Wochenstunden fallen kann. Zum anderen ermöglicht diese Variante der Stadt Zeitz flexibel auf schwankende bzw. absinkende Kinderzahlen zu reagieren.
4.5.2 Einstellung von 27 Fachkräften (Spalte 23)
Zurzeit sind 26 Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet bis zum 31.07.2008 beschäftigt.
Ab dem 01.08.2008 werden zum Ausgleich des Personalfehlbedarfs 27 Fachkräfte mit jeweils 25 Wochenstunden benötigt.
In der Gegenüberstellung des Personalbedarf und des Personalbestandes (Anlage 5) zeichnet sich auch in künftigen Jahren ein Personalfehlbedarf von mehr als 15 Vbe ab.
Aus diesem Grund wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen, ab dem 01.08.2008 25 pädagogische Fachkräfte unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Wochenstunden (15,625 Vbe) einzustellen.
Derzeit befinden sich zwei unbefristet angestellte Erzieherinnen der Stadt Zeitz bis zum 31.07.2009 in Elternzeit.
Aus diesem Grund sollten die zwei fehlenden Fachkräfte nur befristet vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 mit 25 Wochestunden eingestellt werden.
4.5.3
Zum 30.09.2008 tritt die Leiterin der Kindertageseinrichtung „Bummi“ in die Freizeitphase ihrer Altersteilzeitvereinbarung ein. Auf Grund der hohen zu betreuenden Kinderzahl in der Einrichtung kann diese nicht als 2. Standort einer anderen Einrichtung geführt werden.
Die Stelle der Leiterin ist neu zu besetzen.
5. Finanzierung (§ 11 Abs. 1 und 2 KiföG)
5.1 Allgemein:
Das Land beteiligt sich an den Kosten der Tagesbetreuung. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales legt jährlich per Verordnung die erforderliche Finanzierung fest. Entscheidende Kriterien hierbei sind
· die Kinderzahl,
· die Personalkostenentwicklung
· und der Umfang des Tagesbetreuungsangebotes.
Für die Verteilung des Betrages ist die Zahl der im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in Tageseinrichtungen im jeweils vorletzten Jahr betreuten Kinder maßgeblich. Die Landeszuweisung für das Haushaltsjahr 2008 beruht damit auf denen im Jahr 2006 in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz betreuten Kindern.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Burgenlandkreis) gewährt den Leistungsverpflichteten (Stadt Zeitz) aus eigenen Mitteln eine weitere zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 53 v.H., der auf ihn entfallenden Landeszuwendung.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Zuweisungen ab dem Jahr 2003:
Jahr | Kinderzahl | Landeszuweisung | Landkreiszuweisung | Gesamt | |||
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| gesamt | pro Kopf | gesamt | pro Kopf | gesamt | pro Kopf |
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| € | € | € | € | € | € |
2003 | 13.432 | 1.241.256,38 | 92,41 | 657.865,88 | 48,98 | 1.899.122,26 | 141,39 |
2004 | 12.192 | 1.233.505,72 | 101,17 | 653.758,03 | 53,62 | 1.887.263,75 | 154,80 |
2005 | 12.472 | 1.282.283,11 | 102,81 | 679.610,05 | 54,49 | 1.961.893,16 | 157,30 |
2006 | 12.440 | 1.282.381,00 | 103,09 | 679.661,93 | 54,64 | 1.962.042,93 | 157,72 |
2007 | 12.449 | 1.254.505,27 | 100,77 | 664.887,79 | 53,41 | 1.919.393,06 | 154,18 |
5.2 Freie Träger:
Die Finanzierung erfolgt nach § 11 Abs.4 KiFöG. Danach erstattet die Stadt Zeitz ihren freien Trägern auf Antrag
· die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendigen Kosten
abzüglich
· der Elternbeiträge und
· eines Eigenanteils des Trägers von in der Regel bis zu 5 v.H. der Gesamtkosten.
Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit sind im Übrigen die Kosten maßgeblich, die der Leistungsverpflichtete selbst als Träger einer Tageseinrichtung aufzuwenden hätte.
Im Punkt II. Nr. 1 d) der Richtlinie zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt Zeitz ist festgelegt, dass der Eigenanteil der freien Träger 5 % der Gesamtkosten ihrer Einrichtung beträgt.
Die Stadt Zeitz schließt jährlich mit den freien Trägern eine Vereinbarung über den Umfang der Kostenerstattung ab.