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Vorlage - IV/STR/32/1210/08  

Betreff: Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2008 in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
03.04.2008 
Sitzung des Ordnungsausschusses      
25.04.2008 
Sondersitzung des Ordnungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.04.2008 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.05.2008 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 08

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2008:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LöffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

Beschlussvorschlag 1:                            ODER                            Beschlussvorschlag 2:

(lt. Antrag Verein für Stadtmarketing                                                         (lt. Vorschlag Ordnungsausschuss

e.V. der Stadt Zeitz)                                                                                    vom 21.02.2008)

 

12. Oktober 2008                                                                      07. Dezember 2008

30. November 2008                                                                      14. Dezember 2008

21. Dezember 2008                                                                      21. Dezember 2008

 

 

 

in der Zeit von  13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LöffZeitG LSA)

§ 35 Verwaltungsverfahrengesetz

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss Stadtrat vom 13.03.2008

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Nach § 7 LöffZeitG LSA kann die Gemeinde erlauben, dass aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr Verkaufsstellen offen gehalten werden können.

 

Der Verein für Stadtmarketing e.V. der Stadt Zeitz hat unter Beteiligung der betroffenen Händler und Handelseinrichtungen beschlossen, vier verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2008 zu beantragen.

 

Für das Jahr 2008 wurde mit Stadtratsbeschluss vom 13.03.2008 bereits ein verkaufsoffener Sonntag für den 16.03.2008 beschlossen.

Somit kann zur Offenhaltung von Ladengeschäften die Erlaubnis für noch drei weitere Sonntage erteilt werden.

 

Seitens des Verein für Stadtmarketing e.V. der Stadt Zeitz wurden zusätzlich zum 16.03.2008 noch die Termine 12. Oktober aus Anlass der Durchführung eines Herbstmarktes sowie die Adventssonntage 30. November und 21. Dezember beantragt.

 

 

In der Sitzung des Ordnungsausschusses am 21.02.2008 wurde vorgeschlagen, die drei verbleibenden verkaufsoffenen Sonntage auf den 07. Dezember, den 14. Dezember und den 21. Dezember festzulegen, da zu dieser Zeit auch der Weihnachtsmarkt stattfindet.

 

Der Ordnungsausschuss fasste den Beschluss, den Verein für Stadtmarketing e.V. der Stadt Zeitz zur Sitzung des Ordnungsausschusses am 03.04.2008 einzuladen, um über die weiteren drei verkaufsoffenen Sonntage unter Berücksichtigung der durch den Ordnungsausschuss vorgeschlagenen Termine zu informieren und zu diskutieren.

Dieser Beschlussempfehlung schlossen sich der Hauptausschuss und der Stadtrat an.