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Vorlage - IV/STR/OB/1233/08  

Betreff: Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes beider Städtebauförderprogramme für die Haushaltsjahre 2007/2008/2009, Stand 08.04.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtsanierung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
23.04.2008 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
29.04.2008 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.04.2008 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.05.2008 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/OB/1233/08)

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes 2007/2008/2009, Stand 08

 

 

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes 2007/2008/2009, Stand 08.04.2008, in beiden Städtebauförderprogrammen, Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD), im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel umzusetzen.

 

Weitere neue Maßnahmen und Erhöhungen sind im Stadtrat ab Kosten in Höhe von 10 T€ zu beschließen.

 

Die Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft WBG Zeitz sind sofort umzusetzen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            RL StBauFö LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/61/1062/1001/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

 

Begründung:

 

 

In die vorliegende Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes 2007/2008/2009 sind die seit dem Beschluss zum Maßnahme- Kosten- Plan 2008/2009 und zur Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes 2007 vom 10.01.2008, Beschluss- Nr. IV/STR/61/1062/1001/08 neu angemeldeten Maßnahmen, die Kostenänderungen der bereits erfassten Maßnahmen , die aus der Jahresrechnung hervorgehenden Einnahmen und Überträge und die Ergänzungen aus dem Bauausschuss am 26.03.2008 eingearbeitet.

 

Laut Bescheid der Kommunalaufsicht vom 12.03.2008 wird der Bestandteil  im Beschluss IV/STR/61/1062/1001/08 bezüglich der Beschlussfassung zu neuen Maßnahmen und Änderungen durch den Stadtrat ab einer Höhe von 2.000,00 € als gesetzwidrig bewertet und der Beschluss beanstandet. Zur Einhaltung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist  § 22 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz bindend, wonach zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei einem Wert bis zu 10.000,00 € der Oberbürgermeister entscheidet.

 

 

Anlagen : - Fortschreibung Maßnahme- Kosten- Plan 2007/2008/2009 im Programm

                  Städtebaulicher Denkmalschutz (STD). Stand 08.04.2008

- Fortschreibung Maßnahme- Kosten- Plan 2007/2008/2009 im Programm

   Stadtsanierung (SAN) , Stand 08.04.2008

- Jahresrechnungen 2006 und 2007