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Vorlage - IV/STR/65/1341/08  

Betreff: Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft zur Festlegung und Einbeziehung aller betroffenen kommunalen Körperschaften in die Entscheidungsfindung über die zu wählende Form der Gemeinschaftsarbeit zur Sanierung und Wiederbespannung des Großen Elsterfloßgrabens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
11.06.2008 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.06.2008 
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
26.06.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2008 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/65/1341/08)

Der Stadtrat empfiehlt die Mitarbeit der Stadt Zeitz in der Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung der Gründung eines Zweckverbandes zur Sanierung und Wiederbespannung des Großen Elsterfloßgrabens

 

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:              § 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

              (GKG) LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Stadtratsbeschluss Nr.: IV/0091/1612/04;

              Stadtratsbeschlus Nr.: IV/STR/65/0869/1907/07

              (Beitritt zum „Zeitzer Floßgrabenmanifest“

             

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Der Große Elsterfloßgraben ist zur Zeit in Sachsen-Anhalt ein Gewässer 1. Ordnung für dessen Instandsetzung und Unterhaltung das Land Sachsen-Anhalt zuständig ist.

 

Da aus Sicht des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) der Große Elsterfloßgraben keine bzw. nur geringe wasserwirtschaftliche Bedeutung hat, war vorgesehen, dieses künstliche Gewässer von herausragendem denkmal- und kulturhistorischem Wert nicht mehr wieder zu bespannen, d. h. als sogenannte „Grüne Mulde“ der natürlichen Sukzession zu überlassen.

 

Die breite Initiative der betroffenen Gemeinden gegen diese Pläne und nicht zuletzt den Aktivitäten des Landesheimatbundes ist es zu verdanken, dass diese Vorgehensweise bisher nicht verwirklicht wurde und das LHW Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.

 

In der Beratung am 11.04.2008 wurde durch das Rechtsamt der Stadt Zeitz eine Arbeitsgrundlage zu den „Rechtlichen Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit mit dem Ziel der Sanierung und Wiederbespannung des Elsterfloßgrabens“ (als Anlage) verteilt. Unter Punkt 4 in dieser Ausarbeitung sind die nächsten erforderlichen Schritte formuliert, die von allen Gemeinden gleichzeitig und gemeinsam gegangen werden müssen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Gemeinden

 

              - Wetterzeube

              - Grana

              - Kretzschau

              - Zeitz und

              - Elsteraue

 

in Sachsen-Anhalt sowie die Gemeinde Crossen in Thüringen einschließlich der betroffenen Verwaltungsgemeinschaften in einer vorbereitenden Arbeitsgemeinschaft unverbindlich, d. h.  ohne Vorgriff auf eine Mitgliedschaft im angestrebten Zweckverband, mitarbeiten.

Die Verwaltungen der zuständigen Landkreise werden gebeten, durch ihre Mitarbeit die Arbeitsgemeinschaft fachlich zu begleiten.

 

Anlage

Finanzielle Auswirkungen (in EURO): keine

Finanzielle Auswirkungen (in EURO):    keine        

 

 

Einnahmen:         €

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-              2. Jährliche Folge-              3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                  kosten:                  gene Einnahmen:

    nahme:   €                   €                  €

                                         %

 

  Mittel sind veranschlagt

                 €               VMH  €              Hhst.                             Hhst.                                 

                   2008                  2008                           

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: