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Vorlage - IV/STR/10/1472/08  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates Nr. IV/STR/10/1392/08 vom 14.08.2008 - Entsendung eines Mitgliedes in den Gemeinschaftsausschuss der VGem Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/10/1472/08)

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates vom 14

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates vom 14.08.2008, Beschluss-Nr. IV/STR/10/1392/08 – Entsendung eines Mitgliedes in den Gemeinschaftsausschuss der VGem Zeitzer Land – wird stattgegeben.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          Gemeindeordnung f.d. Land Sachsen-Anhalt

                                                                                    i.d. derzeitig gültigen Fassung - § 62 Abs. 3

bereits gefasste Beschlüsse:                            IV/STR/10/1392/08

aufzuhebende Beschlüsse:                                          IV/STR/10/1392/08

 

Begründung:

 

Der Widerspruch wurde fristgerecht am 27.08.2008, eingegangen im Büro Sitzungsdienst am 27.08.2008, eingelegt.

Die Begründung des Widerspruchsschreibens wurde allen Mitgliedern des Stadtrates am 01.09.2008 zugestellt.

Das Widerspruchsschreiben ist zur Sitzung mitzubringen.