Vorlage - IV/STR/10/1483/08
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Aufgrund des Ausscheidens des Mitgliedes Herrn Dr. Ulf Altmann entsendet der Stadtrat der Stadt Zeitz
Herrn Lothar Gentsch
als Mitglied in den Gemeinschaftsausschuss der VGem Zeitzer Land.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
in der derzeitig gültigen Fassung - § 78 Abs. 1 i.V.m. der
Vereinbarung über die Bildung der VGem Zeitzer Land
§ 3 Abs. 5
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/10/1392/08
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 14.08.2008 aufgrund des Ausscheidens des Mitgliedes Herrn Dr. Ulf Altmann, das Mitglied des Stadtrates Herrn Lothar Gentsch in den Gemeinschaftsausschuss der VGem Zeitzer Land entsandt.
Da dieses Verfahren teilweise formell fehlerhaft war, hatte der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen. Die durchgeführte Abstimmung kann lediglich als Vorauswahl zur Benennung eines städtischen Vertreters bewertet werden.
Um auf dieser Grundlage eine rechtssichere Entsendung eines Stadtratsmitgliedes in den Gemeinschaftsausschuss der VGem Zeitzer Land durchzuführen, ist ein zusätzlicher personenbezogener Beschluss des Stadtrates über den ausgewählten Bewerber erforderlich.