Vorlage - V/STR/STR/0837/12
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Der Stadtrat beschließt:
Der OB wird beauftragt, einen Straßengeneralreparaturplan für den Zeitraum bis 2030 für die Stadt Zeitz – Kerngebiet - vom zuständigen Fachamt erarbeiten zu lassen.
Begründung:
Historie:
Nach gründlichen Studium des Verkehrskonzeptes und nach Anfrage betreffs
der Existenz eines Generalplanes im Bauausschuss vom 15.2.012 erklärte Herr Immisch, dass ein derartiger Plan nicht existiert!
Vorgehensweise :
Ermittlung des Zustandes der Zeitzer Straßenverhältnisse und deren Prioritäten.
Erarbeitung eines nachhaltigen Reparaturplanes, bzw. Planes für den Grund-
haften Ausbau der Straßen.
Kostenvoranschläge sind zu erarbeiten.
Am Beispiel Karl Liebknecht Straße:
Heutiger Zustand, tiefe Dellen, Pflasterschäden, verschiedene Straßenmaterialien.
Empfehlung. Generalreparatur Kosten ? Ausbesserungen der Fahrbahn und Bürgersteige , Kosten ?
2. Beispiel.:
Seit Jahren wird der Zustand des Schwarzen Weges durch die Bürger bemängelt.
Gleiches gilt für den ehem. Gräfin Cosel Weg!
Der OB ist z.Zt.. nicht in der Lage - wegen des fehlenden Planes- den Bürgern
eine Antwort zu geben, in welchem Jahr ihre Straße an der Reihe ist.
Begründung .
Durch schlechte Straßenverhältnisse wird die Wohn- und Lebens qualität der Zeitzer
Bürger stark beeinträchtigt. Am Beispiel unterer Wasserberg in Zeitz lässt sich
erkennen, mit welcher Taktik die verantwortlichen Damen und Herren der
Stadtverwaltung geplante Straßenobjekte von der Planliste streichen, um andere
Projekte , wie der nicht notwendige Totalausbau des Altmarktes durchzuführen.
Posetiv hat sich das Aufbringen von Asphalt auf die hohen Dezibel ausgewirkt.