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Vorlage - V/STR/STR/0843/12  

Betreff: Erhalt der Grundschule am Standort Gustav-Mahler-Straße 14 in Zeitz
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Die Linke, ZfZ, SPD, FWZ/FFW/BIT
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Die Linke., ZfZ, SPD, FWZ/FFW/BIT,
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
23.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport an Amt/Ausschuss verwiesen   
26.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.12.2012 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/STR/0843/12)

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung von 2 Varianten:

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung von 2 Varianten:

 

Variante A:

 

Der Gebäudekomplex soll in der bestehenden Kubatur erhalten bleiben und durch bauliche und energetische Maßnahmen so modernisiert werden, dass die Nutzung als Grundschule und Ortsteilzentrum gewährleistet wird.

 

 

Variante B:

 

Am Gebäudekomplex ist der Abbruch des nördlichen Bauteiles (derzeit MVZ) vorzunehmen. Der verbleibende Gebäudeteil ist durch bauliche und energetische Maßnahmen so zu modernisieren, damit die Nutzung als Grundschule gewährleistet wird.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Bei Beachtung des Stadtentwicklungskonzeptes und der demografischen Entwicklung erfolgt im Stadtteil Zeitz-Ost auch der teilweise Rückbau der Wohnbebauung. Die Notwendigkeit der Vorhaltung der Grundschule am Ortsteil Zeitz-Ost bleibt bestehen. Am jetzigen Standort Gustav-Mahler-Straße 14 sind sowohl die Turnhalle wie auch die großzügig angeordneten Sport- und Freizeitflächen vorhanden. In Kombination mit den benachbarten Versorgungseinrichtungen und dem Wochenmarkt erfüllt der gesamte Bereich die Funktion eines Ortsteilzentrums.