Vorlage - V/STR/STR/0843/12
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Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung von 2 Varianten:
Variante A:
Der Gebäudekomplex soll in der bestehenden Kubatur erhalten bleiben und durch bauliche und energetische Maßnahmen so modernisiert werden, dass die Nutzung als Grundschule und Ortsteilzentrum gewährleistet wird.
Variante B:
Am Gebäudekomplex ist der Abbruch des nördlichen Bauteiles (derzeit MVZ) vorzunehmen. Der verbleibende Gebäudeteil ist durch bauliche und energetische Maßnahmen so zu modernisieren, damit die Nutzung als Grundschule gewährleistet wird.
Gesetzliche Grundlage: | GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Bei Beachtung des Stadtentwicklungskonzeptes und der demografischen Entwicklung erfolgt im Stadtteil Zeitz-Ost auch der teilweise Rückbau der Wohnbebauung. Die Notwendigkeit der Vorhaltung der Grundschule am Ortsteil Zeitz-Ost bleibt bestehen. Am jetzigen Standort Gustav-Mahler-Straße 14 sind sowohl die Turnhalle wie auch die großzügig angeordneten Sport- und Freizeitflächen vorhanden. In Kombination mit den benachbarten Versorgungseinrichtungen und dem Wochenmarkt erfüllt der gesamte Bereich die Funktion eines Ortsteilzentrums.