Vorlage - V/STR/STR/0870/12
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Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, wird beauftragt, Voraussetzungen zum
Erhalt des ältesten Zeitzer Siedlungsgebietes – dem Brühl -
durch Sicherungsmaßnahmen der derzeitigen Bausubstanz zu schaffen, mit
dem Ziel, das geschichtsträchtigste Marktensemble zu erhalten.
Gesetzliche Grundlage: | GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Der Brühl ist das älteste Wohngebiet von Zeitz. Er war Handelsplatz an der alten Salzstraße vom Süden nach Norden und Osten Europas.
Die Erwähnung des Ortes Cici – Zeitz- steht im Zusammenhang mit der Synode von Ravenna 967. Zu dieser Synode wurde Zeitz erstmalig urkundlich erwähnt. Der Brühl steht unter Denkmalschutz.
Weitere Ausführungen mündlich.