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Vorlage - IV/STR/0OB/0321/06  

Betreff: Fortschreibung Sanierungsziel Block 13 - Braustr. 2/3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtsanierung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
14.06.2006 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.07.2006 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (IV/STR/0OB/0321/06)

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf zur Fortschreibung der Sanierungsziele im Block 13 – Stand Mai 2006 – wird als Rahmenplan und Handlungsgrundlage für die Verwaltung bestätigt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  §§ 136 ff. BauGB, Richtlinie Städtebauförderung

 

bereits gefasste Beschlüsse: 113/92

     IV/0187/0206/05

     IV/0126/1003/05

 

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

 

 

Begründung:

 

 

Das Blockkonzept Nr. 13 wurde 1992 erstellt und vom Stadtrat beschlossen.

Es berücksichtigt die historisch gewachsenen städtebaulichen Gegebenheiten und sieht vor, die Gebäude entlang der Verbindungsgasse zwischen Rossstraße und Braustraße zu erhalten bzw. durch eine neue Randbebauung zu ergänzen (siehe Anlage 1).

 

Die Ansätze dieses Blockkonzeptes wurden lt. Stadtratsbeschluss Nr. IV/0187/0206/05 nochmals bekräftigt (siehe Anlage 2).

 

Aus der Begründung dieser vom Bauausschussvorsitzenden eingebrachten Vorlage geht hervor, dass sowohl weitere Abbrüche als auch veränderte Konzepte wie z.B. die Verlegung der Gasse abgelehnt werden.

 

Der weitere Umgang mit den im städtischen Sanierungsvermögen befindlichen Grundstücken Braustr. 2/3, Rossstr. 2 ist somit auf den Erhalt aller noch vorhandenen Gebäudeteile o.g. Grundstückes festgelegt.

 

Die lt. Stadtratsbeschluss IV/0126/1003/05 geforderte Veräußerung v.g. Liegenschaften führte nicht zum Erfolg, da der einzig vorhandene Kaufinteressent seinen Antrag zurückzog.

 

Um die Aussicht auf Verkauf der Liegenschaft zu erhöhen, sollte vor Ausschreibung der Abbruch der massiven Hinterhofüberbauung vorgenommen werden. Dies setzt jedoch die Fortschreibung des Blockkonzeptes 13 entsprechend dem in Anlage 3 dargestellten Entwurf voraus. Dieser Entwurf berücksichtigt weitestgehend die bestehende Beschlusslage.

Der Abbruch des Hofgebäudes wirkt sich nicht negativ auf den historisch gewachsenen und heute noch ablesbaren Stadtgrundriss aus.