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Vorlage - VII/STR/20/0611/22  

Betreff: Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
06.07.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen     
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Luckenau

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.

 

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a, 3 und 4,  in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

Die Beleuchtungsanlage in der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz/OT Luckenau bedurfte der dringenden Erneuerung, da die Einspeisung (Stromversorgung) der vorhandenen Leuchten in einem Treppenhaus des unbewohnten Wohnhauses Am Dreieck Nr. 1 sich befand. Dieser Anschluss wurde über den Hausanschluss des Gebäudes gespeist. Durch den länger anhaltenden Leerstand des Gebäudes war der Zustand desolat und erschwerte den Zutritt für die Ablesung des Zählers mit Mehraufwendungen.

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Die Beleuchtungsanlage im öffentlichen Verkehrsraum stammte ebenso wie der Zähler im Treppenhaus aus den 70-iger Jahren. Streckenweise erfolgte eine Einspeisung oberirdisch. Es waren mehrere Kabelfehler vorhanden.

 

Aus diesem Grund wurde die gesamte Anlage erneuert und auf LED umgestellt, um die Verkehrssicherheit Am Dreieck für die Anlieger zu gewährleisten.

 

Es entstanden 4 neue Masten mit Mastansatzleuchten in LED. Weiterhin wurden 170 Meter neues Kabel verlegt und eine neue Anschlusssäule zur Einspeisung der Energie gesetzt.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Da die Straßen Am Dreieck als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren ist, die der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dient (Anliegerstraße), errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.

 

Mittelfristig und unter Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel wird die Stadt Zeitz mit der Erneuerung weiterer Teileinrichtungen Am Dreieck fortfahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                              54100

Sachkonto:                         785200

Bemerkung:

Einnahme Straßenausbaubeiträge ca. 17.000,00 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Lageplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Luckenau (585 KB)