Vorlage - VII/STR/32/0628/22
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Der Stadtrat beruft
Frau Kathrin W e b e r
zur Stadtwahlleiterin und
Herrn Dirk G r ä s e l
zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.
Gesetzliche Grundlage: | § 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz LSA i. V. m. § 3 Kommunalwahlordnung LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Nach der Festlegung des Wahltermins für die Oberbürgermeisterwahlen, ist es erforderlich unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.
Die Namen des Stadtwahlleiters und des Stellvertreters sind unverzüglich bekannt zu machen und der Kommunalaufsicht zu melden.
Der Oberbürgermeister, Herr Thieme beabsichtigt zu kandidieren. Entsprechend § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz LSA dürfen Wahlbewerber keine Wahlehrenämter innehaben.
Aus diesem Grund nimmt an seiner Stelle die Bürgermeisterin, Frau Weber als Vertreterin im Amt die Stelle der Stadtwahlleiterin ein. Entsprechend § 9 Abs. 3 KWG LSA ist die Stadtwahlleiterin vom Stadtrat zu berufen.
Die Funktion des stellvertretenden Stadtwahlleiters ist deshalb neu zu besetzen.
Herr Gräsel war bereits seit 1994 mehrfach stellvertretender Stadtwahlleiter und besitzt als langjähriger Leiter des Wahlbüros die notwendige Erfahrung, um als stellvertretender Stadtwahlleiter tätig zu werden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: