Inhalt

Vorlage - VII/STR/32/0628/22  

Betreff: Berufung der Stadtwahlleiterin und des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Oberbürgermeisterwahl 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wahlbüro
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beruft

 

    Frau Kathrin W e b e r

 

zur Stadtwahlleiterin  und

 

      Herrn Dirk G r ä s e l

 

zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.


Gesetzliche Grundlage:

§ 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz LSA

i. V. m. § 3 Kommunalwahlordnung LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Nach der Festlegung des Wahltermins für die Oberbürgermeisterwahlen, ist es erforderlich unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.
Die Namen des Stadtwahlleiters und des Stellvertreters sind unverzüglich bekannt zu machen und der Kommunalaufsicht zu melden.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme beabsichtigt zu kandidieren. Entsprechend § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz LSA dürfen Wahlbewerber keine Wahlehrenämter innehaben.

 

Aus diesem Grund nimmt an seiner Stelle die Bürgermeisterin, Frau Weber als Vertreterin im Amt die Stelle der Stadtwahlleiterin ein. Entsprechend § 9 Abs. 3 KWG LSA ist die Stadtwahlleiterin vom Stadtrat zu berufen.

 

Die Funktion des stellvertretenden Stadtwahlleiters ist deshalb neu zu besetzen.

Herr Gräsel war bereits seit 1994 mehrfach stellvertretender Stadtwahlleiter und besitzt als langjähriger Leiter des Wahlbüros die notwendige Erfah­rung, um als stellvertretender Stadtwahlleiter tätig zu werden.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: