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Vorlage - VII/STR/20/1033/24  

Betreff: Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.04.2024 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1_verk. JA 2014_Bericht
Anlage2_RPA_Prüfbericht JA 2014_
Anlage3_StellungnahmePrüfbericht_JA2014

 

 

 

 

1. Der Stadtrat beschließt gem. § 120 (1) S. 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014

    mit einer Bilanzsumme von 142.735.028,21 € sowie das negative Jahresergebnis für das

    Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.752.792,95 €.

 

2. Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 120 (1) S. 5 KVG LSA für den

    Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Jahresabschluss 2014) die Entlastung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

  • Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
  • Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

       VI/STR/40/0181/1305/15

       VII/STR/20/0626/1407/22

 

 

 aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

 

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz hat auf der rechtlichen Grundlage des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) in Sachsen-Anhalt den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2014 aufgestellt.

 

Gem. § 118 KVG LSA erfolgte die Aufstellung des Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Des Weiteren wurde die beschlossene Erleichterung (s. Beschluss-Nr. VII/STR/20/0626/1407/22) zur verkürzten Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2014 angewendet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 19.02.2024 dem Jahresabschluss 2014 einen eingeschränkten Prüfungsvermerk. Dieser ergibt sich ausschließlich aus der Beanstandung gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes entspricht der Jahresabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Zeitz zum 31.12.2014 sowie der Ertragslage vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 stellt sich wie folgt dar:

 

Die Bilanzsumme der Vermögensrechnung beträgt 142.735.028,21 € zum 31.12.2014. In der Ergebnisrechnung liegt ein Fehlbetrag in Höhe von 4.752.792,95 € vor. Dieses negative Jahresergebnis 2014 kann auf Grundlage der beschlossenen Erleichterung (s. Beschluss-Nr. VI/STR/40/0181/1305/15) mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet werden. 

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes, dem Oberbürgermeister für den Jahresabschluss 2014 die Entlastung gem. §120 (1) KVG LSA zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1           Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2014

Anlage 2           Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses

                         der Stadt Zeitz 2014

Anlage 3           Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des

                          Rechnungsprüfungsamtes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_verk. JA 2014_Bericht (507 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_RPA_Prüfbericht JA 2014_ (1167 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_StellungnahmePrüfbericht_JA2014 (955 KB)