Vorlage - VII/STR/20/1033/24
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1. Der Stadtrat beschließt gem. § 120 (1) S. 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014
mit einer Bilanzsumme von 142.735.028,21 € sowie das negative Jahresergebnis für das
Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.752.792,95 €.
2. Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 120 (1) S. 5 KVG LSA für den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Jahresabschluss 2014) die Entlastung.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/40/0181/1305/15 VII/STR/20/0626/1407/22 |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz hat auf der rechtlichen Grundlage des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) in Sachsen-Anhalt den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2014 aufgestellt.
Gem. § 118 KVG LSA erfolgte die Aufstellung des Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Des Weiteren wurde die beschlossene Erleichterung (s. Beschluss-Nr. VII/STR/20/0626/1407/22) zur verkürzten Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2014 angewendet.
Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 19.02.2024 dem Jahresabschluss 2014 einen eingeschränkten Prüfungsvermerk. Dieser ergibt sich ausschließlich aus der Beanstandung gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes entspricht der Jahresabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Zeitz zum 31.12.2014 sowie der Ertragslage vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme der Vermögensrechnung beträgt 142.735.028,21 € zum 31.12.2014. In der Ergebnisrechnung liegt ein Fehlbetrag in Höhe von 4.752.792,95 € vor. Dieses negative Jahresergebnis 2014 kann auf Grundlage der beschlossenen Erleichterung (s. Beschluss-Nr. VI/STR/40/0181/1305/15) mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet werden.
Dem Stadtrat wird empfohlen, auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes, dem Oberbürgermeister für den Jahresabschluss 2014 die Entlastung gem. §120 (1) KVG LSA zu erteilen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1 Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2014
Anlage 2 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Zeitz 2014
Anlage 3 Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage1_verk. JA 2014_Bericht (507 KB) | |||
2 | Anlage2_RPA_Prüfbericht JA 2014_ (1167 KB) | |||
3 | Anlage3_StellungnahmePrüfbericht_JA2014 (955 KB) |