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Vorlage - VII/STR/65/1035/24  

Betreff: Kooperatives Stadtumbauverfahren für Zeitz-Ost / Konkretisierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2-Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 für das Fördergebiet 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
10.04.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zeitz-Ost Kooperationsvertrag 22.01.2024.pdf
Zeitz-Ost_Stadtteilkonzept_02.04.2024.pdf
Stadtteilkonzept Zeitz Ost_Maßnahmenkarte_A3_Eigentümerstruktur_02.04.2024.pdf
Stadtteilkonzept Zeitz Ost_Maßnahmenkarte_A3_Blanco_02.04.2024.pdf

Der Stadtrat beschließt:

 

den überarbeiteten Entwurf (Anlage 1) des aus dem ISEK-Leitprojekt „Kooperatives Stadtumbauverfahren für Zeitz-Ost“ resultierenden „Stadtteilkonzept Zeitz-Ost“ sowie den Entwurf des Kooperationsvertrags „Ein Plan für Zeitz-Ost“ (Anlage 2).

 

Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kooperationsvertrag (Anlage 2) zu unterzeichnen.

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 171 a und § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungs-richtlinien - StäBauFRL) vom 20.09.2021, in Kraft getreten am 28.09.2021 (MBl. LSA. 2021, 558)

 

§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungs-gesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288) § 171a, b  (BauGB)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/65/0161/20

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-konzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit dem ISEK 2035 der Stadt Zeitz wurden bereits die Rolle und mögliche zukünftige Perspektiven für Zeitz-Ost aufgezeigt. Als Ziele wurden dabei

 

          die Gestaltung attraktiver und lebenswerter Quartiere

          die Stabilisierung des Wohnungsmarktes und die Anpassung des Wohnungsbestandes

          die Nachnutzung großer Brachflächen

          die Schaffung von Qualitäten im Umfeld in Kombination mit einer klimagerechten Entwicklung sowie

          die Anpassung der weiteren Infrastruktur an die veränderten Bedürfnisse

 

verankert. Als zentrales Leitprojekt für Zeitz-Ost wurde die „Weiterführung des Stadtumbaus als kooperativer Prozess“ beschlossen. Dieser Prozess richtet sich vor allem an die großen Grundstückseigentümer in Zeitz-Ost, da sie diejenigen sind, die die meisten Maßnahmen umsetzen können.

 

Entsprechend wurde das im Entwurf vorliegende „Stadtteilkonzept Zeitz-Ost“, als Konkretisierung der mit dem ISEK festgelegten Ziele für das Fördergebiet 2 sowie als ein Baustein des Leitprojekts gemeinsam mit der Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG, der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH, der Wohnungsgenossenschaft „1. Mai“ eG, der Wohnbau Theißen eG und der Stadtwerke Zeitz GmbH erarbeitet. Während das Konzept die entsprechenden Analysen, Ziele und Maßnahmen beinhaltet, sichert als zweiter Baustein der Kooperationsvertrag ein abgestimmtes Vorgehen der Akteure und schafft Verbindlichkeit.  

 

Während der Bearbeitungszeit wurden jeweils mehrere Strategiegespräche mit den benannten Akteuren, insgesamt sechs Steuerungsrunden im Gremium sowie ein Bürgerdialog, Gespräche mit Mitgliedern des Stadtrates und Behördenbeteiligungen durchgeführt.

 

Die Ergebnisse sind in den nun zur Beschlussfassung vorgelegten Stand des „Stadtteilkonzeptes Zeitz-Ost“ als Konkretisierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2-Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 für das Fördergebiet 2 eingegangen.

 

Im Bauausschuss am 24. Januar 2024 wurde der Entwurfsstand vorgestellt und nochmals erörtert. Die Anregungen aus dem Bauausschuss wurden eingearbeitet, sodass hiermit das Konzept von Bauausschuss sowie Stadtrat beschlossen werden kann.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2-Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 ist somit für Zeitz-Ost (Fördergebiet 2) teilräumlich konkretisiert.

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Kooperationsvertrag

Entwurf Stadtteilkonzept Zeitz-Ost (nur im Ratsinfosystem)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitz-Ost Kooperationsvertrag 22.01.2024.pdf (34 KB)    
Anlage 2 2 Zeitz-Ost_Stadtteilkonzept_02.04.2024.pdf (34295 KB)    
Anlage 3 3 Stadtteilkonzept Zeitz Ost_Maßnahmenkarte_A3_Eigentümerstruktur_02.04.2024.pdf (395 KB)    
Anlage 4 4 Stadtteilkonzept Zeitz Ost_Maßnahmenkarte_A3_Blanco_02.04.2024.pdf (399 KB)