Vorlage - VII/STR/STR/1044/24
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
eine Haushaltsstelle zur Förderung von investiven Maßnahmen für gemeinnützige Vereine zu schaffen. Diese soll mit 25.000 € ausgestattet werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag an den Stadtrat. Es werden maximal 90% der Maßnahme gefördert. Das Mindestvolumen der Maßnahme muss 1000€ betragen.
Ein Kriterienkatalog für die Vergabe ist durch die Stadtverwaltung zu erstellen.
Ein geeigneter Ausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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Begründung: erfolgt mündlich
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: