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Vorlage - VII/STR/BM/1050/24  

Betreff: Abberufung Ortswehrleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beruft

 

Herrn Mike Wendler als Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Zangenberg und

Herrn Benny Grossmann als stellv. Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Zangenberg aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BSchG LSA, § 7 LVO -FF LSA, § 3 Abs. 6 Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz,

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Ehrenbeamte können auf eigenen Wunsch gemäß § 3 Abs. 6 Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Träger des Brandschutzes abberufen werden.

Kamerad Mike Wendler bekundete mehrfach öffentlich, zuletzt in der Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Zangenberg am 09.04.2024, das Amt des Ortswehrleiters nicht mehr ausüben zu wollen und zurückzutreten. Dies bekräftigte er in einem Telefonat mit dem ELD am 11.04.2024 und schriftlich mit Schreiben vom 12.04.2024.

Herr Grossmann erklärte ebenfalls mit Schreiben vom 12.04.2024 von seinem Amt zurückzutreten.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: