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Vorlage - VII/STR/BM/1046/24-1  

Betreff: Anpassung des Stadtratsbeschluss VII/STR/20/0626/22 an aktuelle Gegebenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Fachbereich Finanzen
Bezüglich:
VII/STR/BM/1046/24
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.06.2024 
Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2348_25885_1

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

in Anpassung des Beschlusses vom 25.04.2024 Nr. VII/STR/BM/1046/24 die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gem. dem Erlass des MI LSA vom 29.05.2024 zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Zeitz für die Jahre 2015 bis 2022 sowie für 2024 und 2025 vollständig anzuwenden.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 118 KVG LSA i. V. m. RdErl. MI LSA v.29.05.2024

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/20/0626/22 und VII/STR/BM/1046/24

 

 

 

Begründung:

Bereits mit Beschluss vom 25.04.2024 hat der Stadtrat der Stadt Zeitz das Vorhaben der Stadt Zeitz die Erleichterungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz für die Jahre 2014 bis 2022 in Anspruch zu nehmen, bestätigt.

 

Im neuen Kommunalverfassungsgesetz, welches ab 01.07.2024 gelten soll, ist geregelt, dass der Jahresabschluss des vorvergangenen Jahres zwingend beim jeweiligen RPA im prüffähigen Zustand eingereicht sein muss, um einen Haushalt genehmigt bzw. veröffentlichen zu können.

 

Trotz erheblicher Proteste der Städte und Kommunen, als auch des SGSA ist diese Gesetzesfassung beschlossen worden. Da aber im gesamten Land, die Erstellung der Jahresabschlüsse trotz einiger Erleichterungen nach wie vor mit erheblichen Problemen behaftet ist, hat das MI nunmehr mit Runderlass vom 29.05.2024 (siehe Anlage) reagiert und den Kommunen freigestellt, die o. g. Erleichterungen bei der Aufstellung auch für diue Jahresabschlüsse 2023 bis 2025 in Anspruch zu nehmen.

 

Wir hatten Ihnen mit dem letzten Beschluss den internen Maßnahmeplan der Stadt Zeitz mit zur Kenntnis gegeben. Darin ist festgelegt, dass das RPA die Jahresabschlüsse ab dem ersten vollständig vorzulegenden Jahresabschluss r den HH 25 ist das der JA 2023 retrograd prüfen wird. Daran halten wir fest, weshalb wir Sie bitten, den letzten Stadtratsbeschluss wie im Beschlusstext benannt anzupassen. Das bedeutet, wir nutzen alle Erleichterungen bis zum JA 2022, erstellen den JA 23 vollständig und nutzen für 2024 und 2025 wieder die Erleichterungen (so diese notwendig sind).


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Maßnahmeplan zur Abarbeitung des Rückstaus bei den Jahresabschlüssen der Stadt Zeitz vom 01.02.2024.

RdErl. vom 29.05.2024Verlängerung der Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023, 20224 und 2025. 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2348_25885_1 (695 KB)    
Stammbaum:
VII/STR/BM/1046/24   Anpassung des Stadtratsbeschluss VII/STR/20/0626/22 an aktuelle Gegebenheiten   Bürgermeisterin   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
VII/STR/BM/1046/24-1   Anpassung des Stadtratsbeschluss VII/STR/20/0626/22 an aktuelle Gegebenheiten   Bürgermeisterin   Beschlussvorlage Stadt Zeitz