Vorlage - VII/STR/BM/1046/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
in Anpassung des Beschlusses vom 14.07.2022 Nr. VII/STR/20/0626/22 die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gem. dem Erlass des MI LSA vom 22.04.2022 in Ergänzung zum Runderlass vom 15.10.2020 zur Beschleunigung der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Zeitz für die Jahre 2015 bis 2021 vollständig anzuwenden.
Gesetzliche Grundlage: | § 118 KVG LSA i. V. m. RdErl. MI LSA v.22.04.2022 |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/20/0626/22 |
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Begründung:
Mit dem o. g. Beschluss bestätigte der Stadtrat das Vorhaben der Stadt Zeitz die Erleichterungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz für die Jahre 2014 bis 2017 und 2021 in Anspruch zu nehmen.
Die Eröffnungsbilanz liegt vor und wurde vom Stadtrat bestätigt. Zudem wurde diese vom Landesrechnungshof geprüft, der Prüfbericht und die Stellungnahme vom Stadtrat ebenfalls beschlossen. In der aktuellen Gremienfolge legt Ihnen der FB Finanzen zudem den Jahresabschluss 2014, den Bericht des RPA dazu und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Beschlussfassung vor.
Nach wie vor, besteht erheblicher Nachholebedarf bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Aktuell bearbeitet das SG Rechnungswesen den Jahresabschluss 2015 und möchte diesen spätestens Ende April abschließen. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat erkannt, dass die Erstellung der Jahresabschlüsse trotz einiger Erleichterungen nach wie vor im ganzen Land mit erheblichen Problemen behaftet ist und plant mit der Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Kommunalaufsichten eine Versagungspflicht für den gemeindlichen Haushalt aufzuerlegen, wenn der Jahresabschluss des Vorvorjahres nicht wenigstens mit der Übergabe des Haushaltes dem jeweiligen RPA zur Prüfung vorliegt. Das bedeutete, dass ab dem Jahr 2025 kein Haushalt mehr genehmigt werden darf, dessen Jahresabschlüsse nicht aktuell vorliegen. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen aktuell noch diese geplante Änderung des KVG LSA zu verhindern. Ob ihnen das gelingt, ist völlig offen.
Für die Stadt Zeitz und auch viele andere Kommunen bedeutet dies, dass die Erstellung der Jahresabschlüsse spätestens jetzt mit absoluter Priorität vorangetrieben werden muss.
Neben internen Maßnahmen zur Sicherstellung der prioritären Aufgabenwahrnehmung – siehe beigefügtem Maßnahmeplan mit Stand 01.02.2024 – ist es erforderlich, den o. g. Stadtratsbeschluss dahingehend anzupassen, dass auch die Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2021 in verkürzter Form vorgelegt werden. Ab dem Jahresabschluss 2022 sind diese vollständig zu erstellen.
Die im Maßnahmeplan beschriebenen Maßnahmen sind noch dahingehend zu ergänzen, dass das RPA dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt ist und die Prüfung der Jahresabschlüsse entsprechend des Vorgehens des RPA Burgenlandkreis retrograd vornehmen wird. Zudem wurde die Zuführung einer Beschäftigten der Stabsstelle Personal & Organisation zum Bereich Rechnungswesen verlängert und wird monatlich entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit neu entschieden. Der Maßnahmeplan unterliegt ständiger Evaluation und Anpassung. Es wird eingeschätzt, dass die getroffenen Maßnahmen erfolgreich sind und die Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. die dazu notwendigen Buchungen gut voranschreiten. Nach aktueller Einschätzung wird das Ziel, die Jahresabschlüsse 2015 bis 2023 noch in diesem Jahr dem RPA zur Prüfung zu übergeben, eingehalten werden können.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Maßnahmeplan zur Abarbeitung des Rückstaus bei den Jahresabschlüssen der Stadt Zeitz vom 01.02.2024
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